Informationen

1. Eckpunktepapier zum qualitativen Ausbau der Kindertagespflege in Deutschland des Bundesverbandes für Kindertagespflege
Am 27.04.2008 verabschiedete die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes das Eckpunktepapier. Das Papier enthält siebzehn fachbezogene Aussagen zur Ausgestaltung der Kindertagespflege. Allen Ministerpräsidenten und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das Papier zugegangen.

2. Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege
Seit dem 01.01.2009 gehören die Geldleistungen nach § 23 SGB VIII zum Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Die öffentlichen Geldleistungen sind den Privatzahlungen gleichgestellt. Damit unterliegen alle Tagespflegepersonen der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung. Im Einzelfall können unterschiedliche Beiträge anfallen. Im Servicebereich finden sie weiterführende Dokumente.

3. Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Im Servicebereich finden Sie ein Dokument zur steuerlichen Anwendung der Kinderbetreuungskosten. Eltern können Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr, geltend machen.

4. Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelung in der Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich die Mühe gemacht, die Änderungen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in einem Papier zusammen zu fassen.
Weitere Informationen unter:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=111844.html

5. Einführung in das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
Zu dem verkündeten Kinderförderungsgesetz, das zahlreiche Änderungen des SGB VIII enthält, hat der Herausgeber des Kommentars, Herr Prof. Dr. Wiesner einen einführenden Überblick verfasst. Erste Informationen finden Sie unter:
http://www.sgb-wiesner.de Neue Kommentierung